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Hausratversicherung I

Dienstag, 16. März 2010

Die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an Gegenständen der eigenen Wohnungseinrichtung bei Feuer, Einbruch, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Eine Hausratversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn bei einem Totalschaden die Neueinrichtung der Wohnung finanziell Schwierigkeiten bereiten würde.

Zur Einrichtung gehören unter anderem auch Haustiere, Bargeld bis 1000 Euro, Teppiche, elektrische Geräte, geliehene Sachen, Gartengeräte und die Campingausrüstung. Bezahlt wird grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert.

Quelle: IP-Versicherungsvergleiche

Hausratversicherung

Montag, 08. März 2010

Die Hausratversicherung – Definition

Die Hausratversicherung bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind neben den reinen Sachschäden auch dabei entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden.

Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung, d.h. der Versicherer ersetzt die Kosten, die entstehen, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen. Die Hausratversicherung wird auch als verbundene Hausratversicherung bezeichnet. Dies bedeutet, das die einzelnen versicherten Gefahren nur in Kombination abgeschlossen werden können und auch nur der gesamte Vertrag gekündigt werden kann. Im Gegensatz dazu ist es im Bereich der Industrieversicherung nicht unüblich, nur einzelne Gefahren wie zum Beispiel Einbruchdiebbstahl oder Leitungswasser zu versichern.

Die Hausratversicherung wurde 1942 erstmals als eigenständiger Versicherungszweig auf Grundlage des Tarifs VHB 42 angeboten.

In den Jahren 1966, 1974, 1984, 1992, 1997, 2000, 2004 und 2008 erfolgten Überarbeitungen der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen.

Quelle: Wikipedia