Archiv für März 2010

Hausratversicherung I

Dienstag, 16. März 2010

Die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an Gegenständen der eigenen Wohnungseinrichtung bei Feuer, Einbruch, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Eine Hausratversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn bei einem Totalschaden die Neueinrichtung der Wohnung finanziell Schwierigkeiten bereiten würde.

Zur Einrichtung gehören unter anderem auch Haustiere, Bargeld bis 1000 Euro, Teppiche, elektrische Geräte, geliehene Sachen, Gartengeräte und die Campingausrüstung. Bezahlt wird grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert.

Quelle: IP-Versicherungsvergleiche

Haftpflichtversicherung

Donnerstag, 11. März 2010

Die Haftpflichtversicherung – Definition

Eine Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der einen Versicherer zum Ausgleich von Vermögensnachteilen infolge der gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Schadensersatzansprüche verpflichtet. Ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht, wenn der Versicherungsnehmer eine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt hat (deliktische Haftung) bzw. sich gefahrerhöhend verhalten hat (Gefährdungshaftung) und dadurch einem Dritten Schaden zugefügt hat. Darüber hinaus gewährt die Haftpflichtversicherung bei unberechtigten Ansprüchen passiven Rechtsschutz und ergänzt insofern die Rechtsschutzversicherung.

Die meisten Haftpflicht-Versicherungen sind freiwillig. Zwingend sind Haftpflichtversicherungen lediglich in den Bereichen, die der Gesetzgeber für besonders risikoträchtig hält. Wegen der Betriebsgefahr, die von einem Kraftfahrzeug ausgeht, müssen beispielsweise Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Wegen der Gefahr, die vom Gebrauch von Schusswaffen ausgeht, bedürfen Jäger einer Jagdhaftpflichtversicherung. Keine Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung besteht z. B. für Tierhalter.

Quelle: Wikipedia

Hausratversicherung

Montag, 08. März 2010

Die Hausratversicherung – Definition

Die Hausratversicherung bietet für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind neben den reinen Sachschäden auch dabei entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden.

Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung, d.h. der Versicherer ersetzt die Kosten, die entstehen, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen. Die Hausratversicherung wird auch als verbundene Hausratversicherung bezeichnet. Dies bedeutet, das die einzelnen versicherten Gefahren nur in Kombination abgeschlossen werden können und auch nur der gesamte Vertrag gekündigt werden kann. Im Gegensatz dazu ist es im Bereich der Industrieversicherung nicht unüblich, nur einzelne Gefahren wie zum Beispiel Einbruchdiebbstahl oder Leitungswasser zu versichern.

Die Hausratversicherung wurde 1942 erstmals als eigenständiger Versicherungszweig auf Grundlage des Tarifs VHB 42 angeboten.

In den Jahren 1966, 1974, 1984, 1992, 1997, 2000, 2004 und 2008 erfolgten Überarbeitungen der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen.

Quelle: Wikipedia